Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Praktikum

Das FSJ (Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr) ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (kurz: FSJ-Gesetz) niedergelegt.

 

Das FSJ an sich ist auf Länderebene geregelt.

 

Das Freiwillige Soziale Jahr ist seit dem 1. Juni 2008 zusammen mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahre im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG), besser bekannt unter dem Namen FSJ-Gesetz, geregelt. Die Freiwilligen sind in ihrer rechtlichen Stellung mit Auszubildenden vergleichbar. Durch das neue Bundesfreiwilligendienstgesetz wurde an der Institution FSJ nichts verändert.

 

Ein Freiwilligendienst im FSJ ist kein Arbeitsverhältnis. Dennoch hat der Freiwillige eine ähnliche Rechtsstellung wie ein Auszubildender. Arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere die ein Ausbildungsverhältnis betreffenden, kommen somit ergänzend hinsichtlich der Ausgestaltung des FSJ zur Anwendung.

 

Das FSJ geht auf Ideen der Evangelischen und Katholischen Kirche zurück.

Die Einsatzbereiche liegen immer im sozial-karitativen oder gemeinnützigen Bereich. Das FSJ-Gesetz wurde vor einigen Jahren neu gefasst und die Einsatzbereiche erweitert. Ein FSJ kann man seither auch in den Bereichen Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur absolvieren.

 

Die Haupttätigkeitsfelder im FSJ liegen jedoch immer noch im sozialen Bereich.

Informationen zum Beispiel unter www.freiwilliges-jahr.de

 

zurück

Druckversion | Sitemap
© hopp infomedia verlag gmbh