Einstiegsqualifizierung (EQ)

2004 wurden die Einstiegsqualifizierungen (EQ) mit dem Pakt für Ausbildung eingeführt. Rund 80% der Schülerinnen und Schüler, die eine solche Maßnahme, die bis zu einem Jahr dauern kann, durchlaufen, werden im Anschluss in Ausbildung übernommen. Der Praktikant erhält derzeit während der EQ eine Vergütung von derzeit 216 Euro. Auch werden die Abgaben der Sozialversicherung (109 Euro) während dieser Zeit von der Agentur für Arbeit übernommen.

 

· EQ ist sinnvoll, wenn du im Anschluss eine Ausbildung in einem dieser Bereiche machen möchtest!

 

· Welche Arten von EQs es gibt, findest du auf der Homepage deiner jeweiligen IHK.

 

· Die Voraussetzungen für eine EQ-Maßnahme kann dir dein Berufsberater der Agentur für Arbeit sagen.

 

Eine Qualifizierungsmaßnahme vor der Ausbildung? Auch das ist möglich: Betriebe können junge Menschen im Rahmen einer EQ an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen. Das ist sinnvoll, wenn die Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle finden konnten. Und junge Menschen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind.

 

Diesen jungen Menschen soll Gelegenheit gegeben werden berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen bzw. zu vertiefen. Gleichzeitig bietet eine EQ dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, den jungen Menschen nicht nur in einem kurzen Bewerbungsgespräch kennenzulernen, sondern seine Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im täglichen Arbeitsprozess beobachten zu können. Der vergleichsweise lange Zeitraum erlaubt es, die Leistungsfähigkeit besser einzuschätzen.  

Voraussetzungen ist, dass die EQ auf der Grundlage eines Vertrags im Sinne des §26 des BBiG mit dem Auszubildenden durchgeführt werden, in dem die Inhalte der EQ definiert werden, ebenso Kündigungsfristen, Vergütung und Zeugniserstellung,

Die EQ muss auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten und es muss in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt werden. Mindestens 70 Prozent der Gesamtzeit der

Qualifizierungsmaßnahme muss im Betrieb durchgeführt werden.

 

 

Je nach Alter und je nach Regelung des Schulgesetzes des betreffenden Bundeslandes besteht für den EQ-Teilnehmer Berufsschulpflicht. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers zu klären, ob der EQ-Teilnehmer berufsschulpflichtig ist und ihn gegebenenfalls bei der Berufsschule anzumelden

Ziel der EQ ist es, dass mehr junge Menschen mit erschwerten Vermittlungsbedingungen eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen und diese durch die erfolgreichen Vorerfahrungen gegebenenfalls verkürzt wird. Die jeweilig zuständige Stelle (Kammer) stellt auf Antrag des jungen Menschen oder des Arbeitgebers ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus.

Voraussetzung hierfür ist ein betriebliches Zeugnis des Arbeitgebers. Das Zertifikat der Kammer bildet die Grundlage für eine mögliche Verkürzung einer anschließenden Ausbildung nach § 8 BBiG. 

 

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